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Gefährdungsbeurteilung

Nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz & Arbeitsmedizin

Gemäß der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es Grundsätze, nach denen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Da die Vorgehensweise jedoch stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, gibt es keine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung. 

Wir greifen daher auf die Erfahrungen unserer Mitarbeiter zurück und bringen die notwendigen Kompetenzen mit, um Sie und Ihre Beschäftigten in Sachen Arbeitssicherheit professionell zu beraten und situationsgerecht auf mögliche Gefährdungen zu reagieren.

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